Amtsgericht-Palais - Weilburger Rundgang

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Station 3: Amtgericht - Palais
  
 
Amtsgericht und Palais der Familie von Gagern

Das Gebäude wurde 1775 als herzogliches Amtshaus er­baut, in dem Heinrich von Gagern, Präsident der ersten deut­schen Nationalversammlung von 1848, seine Kindheit ver­brachte.

Im Vorfeld der Nationalversammlung versuchten die Bür­ger ihre Rechte gegenüber dem absolutistischen Staat durch Pro­teste und Bürgeraufmärsche durchzusetzen.
Auch Adolph, Herzog von Nassau versprach 1848 den in Wiesbaden versammelten Bürgern eine neue Verfassung und die Umsetzung aller Forderungen:
1. Volksbewaffnung,
2. Pressefrei­heit,
3. Einberufung eines deutschen Parlaments,
4. Vereidigung des Militärs auf die Ver­fassung,
5. freies Vereinigungs- und Versammlungsrecht,
6. Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen und Einführung von Schwurgerichten,
7. Erklärung der herzoglichen Domänen zu Staatseigentum,
8. Reform des Wahl­rechts und
9. Religionsfrei­heit.  

Die durch die Nationalversammlung beschlossene, neue Verfassung wurde aber 1851 wieder aufgehoben und die alte landständische Ver­fassung in Kraft gesetzt.
Nach wie vor blieb der Herzog Träger der Souveränität und der obersten Staatsgewalt.
Als der preußische König die deutsche Kaiserkrone ab­lehnte, die die Nationalversammlung in der Verfassung festgeschrieben hatte, scheiterte der Versuch, die ver­schiedenen Staaten im Deutschen Bund in einem Reich zusammenzuführen.

Vom Berliner Pankgrafen-Platz (gegenüber vom Amtsge­richt) gibt es eine freie Sicht auf den Hauseley - Felsen.  ZUM MENUE



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