Station 3: Amtsgericht - Palais
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Amtsgericht und Palais der Familie von Gagern
Das Gebäude wurde 1775 als herzogliches Amtshaus erbaut, in dem Heinrich von Gagern, Präsident der ersten deutschen Nationalversammlung von 1848, seine Kindheit verbrachte.
Im Vorfeld der Nationalversammlung versuchten die Bürger ihre Rechte gegenüber dem absolutistischen Staat durch Proteste und Bürgeraufmärsche durchzusetzen.
Auch Adolph, Herzog von Nassau versprach 1848 den in Wiesbaden versammelten Bürgern eine neue Verfassung und die Umsetzung aller Forderungen:
1. Volksbewaffnung,
2. Pressefreiheit,
3. Einberufung eines deutschen Parlaments,
4. Vereidigung des Militärs auf die Verfassung,
5. freies Vereinigungs- und Versammlungsrecht,
6. Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen und Einführung von Schwurgerichten,
7. Erklärung der herzoglichen Domänen zu Staatseigentum,
8. Reform des Wahlrechts und
9. Religionsfreiheit.
Die durch die Nationalversammlung beschlossene, neue Verfassung wurde aber 1851 wieder aufgehoben und die alte landständische Verfassung in Kraft gesetzt.
Nach wie vor blieb der Herzog Träger der Souveränität und der obersten Staatsgewalt.
Als der preußische König die deutsche Kaiserkrone ablehnte, die die Nationalversammlung in der Verfassung festgeschrieben hatte, scheiterte der Versuch, die verschiedenen Staaten im Deutschen Bund in einem Reich zusammenzuführen.
Vom Berliner Pankgrafen-Platz (gegenüber vom Amtsgericht) gibt es eine freie Sicht auf den Hauseley - Felsen. ZUM MENUE